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Wenn Sie nur eine der nachfolgenden Fragen mit "Ja" beantworten können, sieht das Bundesdatenschutzgesetz einen Datenschutz-Beauftragten für Sie vor

Gehört Ihr Unternehmen einer Branche an, die mit sensiblen Personendaten arbeitet (z.B. Handwerksbetrieb, Arztpraxis, Apotheke, Kranken- Altenpflege, Steuerberaterbüro oder Anwaltskanzlei etc.)?

Beschäftigt Ihr Unternehmen mehr als 19 Personen, die mit sensiblen digitalen Personendaten arbeiten?

Diese Dokumente benötigen Sie, um den Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG (neu)) zu entsprechen:

Das Komplett-Paket für Sie im Angebot:

Datenschutz-Audit vor Ort
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Technisch-Organisatorische Maßnahmen (TOM's)
Datenschutzerklärung für Ihre Webseite
Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung
eine Datenschutzbelehrung der Mitarbeiter vor Ort, die mit (sensiblen) personenbezogenen Daten arbeiten
Bestellung zum externen Datenschutzbeauftragten in Ihrem Betrieb
Flat-rate für Ihre Datenschutzfragen per Telefon oder E-Mail
Lassen Sie sich jetzt ein Angebot von mir erstellen!
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