Die datenschutzkonforme Einbindung von Webseiten steht derzeit im Focus der Datenschutzaufsichtsbehörden.
Lesen Sie hier wie Sie es am Besten machen: Datenschutzkonforme Einbindung verschiedener Tools auf Webseiten - IITR
Die datenschutzkonforme Einbindung von Webseiten steht derzeit im Focus der Datenschutzaufsichtsbehörden.
Lesen Sie hier wie Sie es am Besten machen: Datenschutzkonforme Einbindung verschiedener Tools auf Webseiten - IITR
Bis März 2022 soll eine Impfpflicht in Deutschland eingeführt werden. Kontrolliert werden soll die Impfpflicht duch ein nationales Impfregister. Ist dies eigentlich mit dem Datenschutz vereinbar? Lesen hier über die verschiedenen Blickwinkel weiter: https://www.datenschutz-praxis.de/verarbeitungstaetigkeiten/ist-ein-impfregister-mit-dem-datenschutz-vereinbar/
In der Duchsetzung der Vorgaben im Datenschutzrecht haben die Europäischen Staaten Stringens walten lassen - oft durch die Anwendung des Datenschutz-Busgeldkatalogs.
Lesen Sie selbst: DSGVO: ein Streifzug durch europäische Bußgeldverfahren - IITR
Wichtige Fragen und natürlich auch Antworten für alle Arbeitgeber, die nun die Impfstati Ihrer Mitarbeiter abfragen müssen lesen Sie hier:
Von 2G bis 3G plus: Was dürfen Arbeitgeber fragen und speichern? (datenschutz-praxis.de)
Die Begriffe Pseudonymisierung und Anonymisierung wirken auf den ersten Blick sehr ähnlich - sind es aber nicht. Diese Begriffe kommen im Bezug auf die personenbezogenen Daten im Datenchutz immer häufiger vor.
In diesem Artikel werden die Unterschiede dazu klar definiert: Pseudonymisierung und Anonymisierung im Datenschutz - IITR
Darf der Arbeitgeber bei seinen Arbeitnehmern den Impfstatus von Corona abfragen?
Über diese Frage lesen Sie hier mehr: Datenschutz im Unternehmen: Auskunft über Impfstatus? - IITR
Wenn die Mitarbeiter wieder ins Büro zurückkehren - und sei es nur wenige Tage in der Woche, ist es sinnvoll das Datenschutzkonzept für diese Vorgehensweisen anzupassen.
Lesen Sie hier worauf zu achten ist: https://www.weka.de/datenschutz/hybrid-work-so-wird-die-rueckkehr-ins-buero-nicht-zum-datenschutz-risiko/
Die Zentren für Corona-Schnelltests verlangen bei der Anmeldung die Personalausweis- oder Reisepassnummer oft als Pflichtfeld. Was kann man dagegen tun?
Lesen Sie hier was: Corona-Schnelltests: Deine Personalausweisnummer geht kein Testzentrum etwas an (netzpolitik.org)
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