Wer eine Facebook-Fanpage betreibt, ist gemeinsam mit der Plattform für den Schutz der Besucherdaten verantwortlich. Der IT-Verband Bitkom erklärt, welche Folgen die Gerichtsentscheidung hat. Unternehmen, die eine Facebook-Präsenz unterhalten, also eine Fanpage, sind gemeinsam mit der Plattform für die Einhaltung des Datenschutzes auf dieser Seite verantwortlich. Das hat das Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig entschieden. Für Firmen mit Fanseiten hat die Entscheidung Folgen, die sie nicht ignorieren können, ohne eine Abschaltung ihrer Präsenzen zu riskieren.