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Office 365 unter Windows – Schwachstellen und Lösungen


Grundlagen:

Wer Office 365 Cloud nutzt, tut dies zwingend auf Servern von Microsoft. Er greift auf die Programme mit einem Browser zu. Die Funktionen zur Datenspeicherung und Freigabe (OneDrive) sowie für Teamarbeit und Kommunikation (Teams und SharePoint) setzen ebenfalls ausnahmslos die Cloud-Nutzung voraus.


Rechtsgrundlage:

Jede Verarbeitung personenbezogener Daten unterliegt dem Prinzip des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt, d.h. es muss eine Rechtsgrundlage vorhanden sein, die die jeweilige Datenverarbei
tung rechtfertigt.

Office 365 ist ein Arbeitsmittel, das der Arbeitgeber zur Verfügung stellt. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die dadurch erfolgt, ist zunächst der Arbeitgeber datenschutzrechtlich verantwortlich. Die Haupt-Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Beschäftigtendaten stellt Art. 88 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 26 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) dar. Er erlaubt dem Arbeitgeber – vereinfacht gesagt – die Datenverarbeitung, wenn sie erforderlich ist, um das Beschäftigungsverhältnis durchzuführen. Hiervon ist auch die Verarbeitung personenbezogener Daten in den IT-Systemen bzw. durch die IT-Systeme des Arbeitgebers umfasst.


Ebenso gilt diese Rechtsgrundlage für die einzelnen Beschäftigten, die in Erfüllung ihrer arbeitsrechtlichen Vorgaben die erforderlichen Daten verarbeiten.


Zusätzlich kann die Rechtsgrundlage der Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO infrage kommen. Das betrifft bei Office 365 die personenbezogenen Daten, die die Anwendung an Microsoft übermittelt und die anderen Zwecken als der Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses dienen.


Gemeinsame Verantwortung?

Sind an der Datenverarbeitung externe Unternehmen wie Microsoft beteiligt, sind je nach Konstellation zusätzlich Verträge nötig:


■ Auftragsverarbeitung liegt vor, wenn der Externe die Daten im Auftrag der verantwortlichen Stelle verarbeitet. Der Auftragsverarbeiter darf die Daten dabei nicht zu eigenen Zwecken nutzen und muss sich an die Weisungen der verantwortlichen Stelle halten.

■ Gemeinsame Verantwortung (Joint Controllership) liegt vor, wenn die verantwortliche Stelle gemeinsam mit dem Externen die Zwecke und Mittel einer Verarbeitung festlegt. Im Hinblick auf Office 365 scheint sich die herrschende Meinung auf eine gemeinsame Verantwortung festzulegen.


Findet bei der Verarbeitung ein Datentransfer in ein sogenanntes Drittland statt – Drittland ist jedes Land außerhalb der EU/des EWR –, dann sind die zusätzlichen rechtlichen Anforderungen der Art. 44 ff. DSGVO zu erfüllen. Im Fall der USA liegt das EU-US-Abkommen „Privacy Shield“ vor. Es garantiert für diejenigen Unternehmen, die sich danach zertifiziert haben, ein angemessenes Datenschutzniveau nach Art. 45 DSGVO. Die Microsoft Corporation ist derzeit nach Privacy Shield zertifiziert.

Inhaltsdaten:

Unabhängig davon, welche Version der Office-Programme – Cloud oder lokal installiert – ein Verantwortlicher nutzt, hat er immer die Wahl, Office-Dateien entweder in der Cloud oder lokal zu speichern. Ist Office 365 Cloud im Einsatz, entsteht allerdings stets eine Kopie in der Cloud.

Nur wer ausschließlich die lokal installierte Office-365-Desktop-Version nutzt, kann auch die Inhalte der verarbeiteten Dateien lokal halten. Microsoft bemüht sich zwar auch hier, in den Voreinstellungen die Anwender zu „überreden“, die Daten in der Cloud, also in OneDrive oder SharePoint, zu speichern. Die lokale Speicherung lässt sich jedoch voreinstellen. Hierzu einfach unter „Datei – Optionen – Speichen“ die Option „Standardmäßig auf dem Computer speichern“ aktivieren. Diese Einstellung gilt dann für alle Anwendungen im Office-365-Desktop-Paket. Diese Einstellungen kann der Nutzer jedoch jederzeit ändern.


Office 365 Mobile speichert die Daten lokal auf dem Gerät. Je nach Betriebssystem des mobilen Geräts schlägt jedoch das Betriebssystem eine Speicherung in der Cloud des Betriebssystem-Herstellers vor.

Lizenzkontrolle:

Startet eine Office-365-Desktop-Anwendung zum ersten Mal am Tag, baut sie eine Verbindung mit einem Lizenzserver auf und führt dort ein Log-in durch. Damit erhält Microsoft die IP-Adresse sowie den (dienstlichen) Nutzernamen und das Konto-Passwort des Office-365-Nutzers. Das Office-365-Nutzerkonto ist personalisiert. Es lässt sich bestenfalls pseudonymisieren.


Für die Verarbeitung dieser Daten kommt als Rechtsgrundlage die Interessenabwägung in Betracht. Dabei kann es sich sowohl um die berechtigten Interessen des Unternehmens als auch um das Interesse von Microsoft an einer ordnungsgemäßen Lizenzkontrolle handeln. Die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Personen am Ausschluss einer Übermittlung dürften in diesem Fall nicht überwiegen. Zwar wäre es datenschutzrechtlich vorzuziehen, wenn eine Lizenzkontrolle nicht auf der Basis von Daten einzelner Personen, sondern anhand von Unternehmensdaten erfolgt. Da es sich aber um dienstliche Nutzerdaten handelt und die Beschäftigten vernünftigerweise von dieser Art der Nutzung ausgehen müssen, erscheint diese Datenübertragung im Ergebnis gerechtfertigt.

Telemetriedaten;

Microsoft erhebt sogenannte Telemetriedaten sowohl im Betriebssystem Windows 10 als auch im Office. Diese Daten werden an Microsoft transferiert und dort ausgewertet, z.B. um Funktionalitäten zu verbessern und Fehler zu suchen. Die Telemetriedaten sind zumindest teilweise personenbezogen. Das Betriebssystem nutzt etwa 1.000 bis 1.200 unterschiedliche Ereignisarten, Office zwischen 23.000 und 25.000. Bei der Übertragung der Telemetriedaten werden nach aktuellem Kenntnisstand keine Dateinamen und keine Dateiinhalte transferiert.


Während sich die Windows-Telemetriedaten-Übertragung reduzieren, aber nicht vollständig abstellen lässt, ist es möglich, die Office-365-Telemetriedaten-Übertragung ab der Version 1904 von Office 365 ProPlus komplett zu deaktivieren. In anderen Versionen (z.B. Office für Mac) soll dies auch bald möglich sein (siehe https://ogy.de/overview-privacy-controls). Auch die Nutzung der sogenannten „verbundenen Dienste“ und die Integration von LinkedIn sollten Verantwortliche über die Einstellungen unterbinden.

In Windows 10 Enterprise lässt sich die minimale Stufe „Sicherheit“ wählen. Dann überträgt das Betriebssystem nur Daten, die zum Schutz von Windows und Windows Server erforderlich sind. Windows 10 Pro kennt diese Stufe nicht. Allerdings dürften für die datenschutzrechtliche Legitimation ausschließlich die personenbezogenen Telemetriedaten übermittelt werden, die erforderlich sind, um die Services zu erbringen oder die Systeme zu schützen. Nur dann liegen berechtigte Interessen vor, und nur dann überwiegen sie auch.

Fazit: Im Datenschutz schneidet Office 365 Desktop am besten ab:

Wer die Variante Office 365 Desktop/2019 geeignet konfiguriert, kann sie rechtskonform einsetzen. „Geeignet“ heißt:


■ Telemetrie deaktivieren

■ Speicherung in der Cloud nur eingeschränkt nutzen


Eine ausführliche Darstellung der datenschutzrechtlichen und technischen Fragen findet sich in zwei Analysen, die die Firma Privacy Company für das niederländische Ministerium für Recht und Sicherheit erstellt hat. Die PDFs sind zu finden unter https://ogy.de/dpia-windows-10.


Die Office-365-Mobile-Varianten übertragen u.a. Nutzungsdaten an das Markforschungsunternehmen Braze (https://ogy.de/microsoft-telemetrie). Daher sind sie sehr kritisch zu sehen. Die Office-365-Cloud-Variante lässt sich nur unter gewissen Voraussetzungen datenschutzkonform nutzen. Diese Voraussetzungen sind jedoch zum derzeitigen Zeitpunkt nicht in Gänze erfüllt. Auf Dauer wäre der Betrieb der Office-365-Cloud-Software auf eigener Hardware („on premise“) sinnvoll. Ob das möglich wird, hängt jedoch vom Druck der Datenschutzaufsicht sowie vom Druck der europäischen Kunden auf Microsoft ab.

Quelle: Datenschutz Praxis; Autoren: Prof. Dr. Rainer W. Gerling ist IT-Sicherheitsbeauftragter der Max-Planck-Gesellschaft und stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der GDD e.V. Heidi Schuster ist Datenschutzbeauftragte der Max-Planck-Gesellschaft.

 


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