Im Bereich der Richtlinien und Nachweise für den Datenschutz kommen neue Aufgaben auf Unternehmen in der EU zu. Die Vorbereitungen sollten beginnen. Unternehmen in Deutschland sollten nicht glauben, dass ihre aktuellen Maßnahmen nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bereits so umfangreich sind, dass bei Inkrafttreten der geplanten EU-Datenschutz-Grundverordnung keine zusätzlichen Aufgaben auf sie zukommen. In Wirklichkeit stehen so einige Änderungen ins Haus. Einen ersten Überblick bieten zum Beispiel die Stellungsnahmen der Aufsichtsbehörden für den deutschen Datenschutz oder des Branchenverbandes BITKOM. Neben den noch diskutierten Themen wie dem genauen Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung, der Fragen hinsichtlich Einwilligung der Betroffenen, der Umsetzung der Auftragsdatenverarbeitung und Auftragskontrolle zum Beispiel bei Cloud Computing, dem Datenaustausch zwischen verbundenen Unternehmen, der Profilbildung und dem Recht auf Vergessenwerden gibt es auch…